Hinweis: Gesetzliche Vorschriften verpflichten uns bei Bewerbungen von schwerbehinderten bzw. ihnen gleichgestellten Menschen zu einer besonderen Verfahrensweise. Daher fragen wir an dieser Stelle, ob bei Ihnen eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung gegeben ist. Die Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist grundsätzlich freiwillig.