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Hinweis: Grundsätzlich ist die Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung freiwillig. Allerdings gibt es besondere Verfahrensweisen zum Schutze schwerbehinderter Menschen, die wir nur einhalten können, wenn wir wissen, ob bei einem Bewerber/einer Bewerberin eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. Zu Gunsten von schwerbehinderten Menschen gibt es gesetzliche Vorschriften, die uns zu einer besonderen Verfahrensweise bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung verpflichten. Aus diesem Grund fragen wir, ob eine Schwerbehinderung/Gleichstellung vorliegt. Um Ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren berücksichtigen zu können ist dieses Feld zu befüllen.
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