Logo Online Bewerbung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg - Öffentlicher Gesundheitsdienst / Versorgungsverwaltung

Online Bewerbung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg - Öffentlicher Gesundheitsdienst / Versorgungsverwaltung

Schön, dass Sie sich für eine Tätigkeit im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg interessieren.

Sie suchen eine vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit im gesundheits- und versorgungsärztlichen Dienst des Landes mit einer breiten Palette an Fort- und Weiterbildungsangeboten, bei der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch individuelle Arbeitszeitmodelle unterstützt wird? Sie wollen an den Zukunftsthemen im Öffentlichen Gesundheitswesen: Public Health und Sozialmedizin mitwirken?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!

In einfachen Schritten können Sie auf der nachfolgenden Seite Ihre Bewerbung und Unterlagen bei uns einreichen. Ihr Weg zu uns ist im Folgenden näher beschrieben. Wir bitten Sie, die u.s. Hinweise aufmerksam durchzulesen und zu beachten.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Ihr Personalreferat für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Versorgungsverwaltung beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.


Sie können sich über dieses Bewerbungsportal in wenigen Schritten online bei uns bewerben. So läuft Ihre Online-Bewerbung konkret ab:

  • Für das Ausfüllen Ihrer Online-Bewerbung benötigen Sie ca. 15 Minuten.
  • Ein Zwischenspeichern der Bewerbung ist nicht möglich.
  • Bitte halten Sie deshalb Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bereit, um eine zügige Eingabe zu gewährleisten. Wir benötigen von Ihnen: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Ihre Approbations- und Facharzturkunde sowie dienstliche Beurteilungen.
  • Sie haben die Möglichkeit Ihrer Bewerbung fünf pdf-Dateien beizufügen. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die maximale Größe einer Datei von 3 MB.
  • Ergänzende Unterlagen werden wir bei Bedarf bei Ihnen anfordern.
  • Die mit einem „*“ gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.
  • Die Änderung Ihrer Angaben ist solange möglich, bis Sie Ihre Bewerbung über den Button „Bewerbung abschicken“ an uns versenden.
  • Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, wenn Ihre Daten erfolgreich an uns übermittelt wurden. Sofern Sie die Eingangsbestätigung nicht erhalten, scheint leider etwas schief gegangen zu sein. Bitte versuchen Sie es zunächst erneut oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.(OeGDPersonal@sm.bwl.de)

Sofern Sie sich für mehrere zu besetzenden Stellen interessieren, bewerben Sie sich bitte auf jede Kennziffer einzeln. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Bewerbung in jedem Fall auch gesichtet wird. Gerne können Sie sich in Ihrem Anschreiben auf alle Kennziffern beziehen.


Jede einzelne Bewerbung ist uns wichtig. Daher wird das Auswahlverfahren etwas Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis und bedanken uns bereits jetzt für Ihre Geduld.

Nachdem wir alle Bewerbungen gesichtet und geprüft haben, erhalten Sie – sofern uns Ihre Bewerbungsunterlagen überzeugt haben - eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bzw. Videointerview. Das Vorstellungsgespräch findet mit Vertreterinnen/Vertretern des Fach- und des Personalbereichs sowie den Interessensvertretungen des Ministeriums statt.

Sollten Sie nicht dem geforderten Anforderungsprofil entsprechen, werden wir Ihnen dies mitteilen.


Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention am 1. März 2020 sind Personen, die eine Beschäftigung in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) anstreben und nach dem Jahr 1970 geboren wurden, nach § 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachzuweisen. Daher bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung einen geeigneten Nachweis über den ausreichenden Masernschutz, wie z.B. eine teilweise geschwärzte Kopie eines lmpfausweises, aus der zwei ordnungsgemäß dokumentierte Masernimpfungen ersichtlich sind oder ein ärztliches Zeugnis, dass bei Ihnen ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, beizufügen. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises ist eine Einstellung im Öffentlichen Gesundheitsdienst ausgeschlossen.

Weitere Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hierzu finden Sie unter Informationen zur Impfpflicht im ÖGD.

Ob ein entsprechender Nachweis für die Tätigkeit, für welche Sie sich interessieren, zu erbringen ist, wird aus der entsprechenden Stellenausschreibung ersichtlich.


Bitte wenden Sie sich an den oder die in der Stellenausschreibung genannte/-n fachliche/-n Ansprechpartner/-in. Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne weiter unter OeGDPersonal@sm.bwl.de