Heute ist der erste Tag Ihrer Zukunft - starten Sie
Online!
Herzlich willkommen im Online-Bewerberportal des
Regierungspräsidiums Tübingen. Wir freuen uns, dass Sie sich für
eine Ausbildung in unserem Hause interessieren.
In einfachen Schritten können Sie sich auf den folgenden Seiten
bei uns bewerben und uns notwendige Unterlagen zuschicken. Nach
Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per
E-Mail zugesandt. Sobald wie möglich werden Sie über den aktuellen
Stand Ihrer Bewerbung informiert. Selbstverständlich garantieren
wir Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten, die bereits
während der Übermittlung zu Ihrem Schutz verschlüsselt werden.
Bevor Sie jedoch starten, möchten wir Ihnen kurz den Ablauf der
nachfolgenden Online-Bewerbung darstellen:
- Für das Ausfüllen der Online-Bewerbung benötigen Sie ca. 15
Minuten.
- Ein Zwischenspeichern der Bewerbung ist nicht möglich.
- Bitte halten Sie deshalb alle für die Bewerbung notwendigen
Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) bereit, um eine zügige Eingabe
zu gewährleisten.
- Die mit einem * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt
werden.
- Am Ende des Bewerbungsverfahrens ist noch ein
Motivationsschreiben, ein individuell gestalteter Lebenslauf, das
letzte Zeugnis und eine weitere frei wählbare Anlage (weiteres
Zeugnis, Bescheinigung o.ä.) beizufügen. Bitte bereiten Sie diese
Dokumente entsprechend vor. (maximale Größe einer Datei 2 MB,
zulässige Dateiormate DOC, PDF, JPG und GIF)
- Vor dem Absenden Ihrer Bewerbung bekommen Sie nochmals eine
Gesamtübersicht Ihrer Bewerbung angezeigt.
- Zum Versenden Ihrer Bewerbung gehen Sie dann bitte auf
'bewerben".
- Sind Ihre gesamten Daten erfolgreich übersandt worden,
erhalten Sie anschließend einen entsprechenden Hinweis.
- Noch fehlende Unterlagen werden wir bei Bedarf anfordern.
Sollte es bei der Eingabe Probleme geben, können Sie sich gerne
per E-Mail unter ausbildung@rpt.bwl.de
an uns wenden.
Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) zum Datenschutz bei Stellenausschreibungen
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a
DS-GVO ist für das Verarbeiten von Bewerberdaten
Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen Tel.: +49 7071/757-0 E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
- Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie
folgendermaßen: E-Mail: datenschutz@rpt.bwl.de
Tel.: +49 7071/757 - 5204
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu
können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für
die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Die rechtlichen
Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus
Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur
Begründung eines Beamten-/ Beschäftigten-/
Praktikantenverhältnisses sind Art. 88 DS-GVO, § 15
Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit §§ 83 bis 85
Landesbeamtengesetz.
Wir bedienen uns eines
Online-Bewerbungsverfahrens. Wir erheben und verarbeiten zur
Abwicklung Ihrer Bewerbung folgende Kategorien personenbezogener
Daten:
- Vorname, Name
- Staatsangehörigkeit
- Kommunikationsdaten
- Geburtsdatum
- Bewerbungsdaten (wie Schulabschluss, Ausbildung, Studium,
beruflicher Werdegang)
Bei jedem Zugriff auf Inhalte dieses
Bewerbungsportals werden zudem folgende Daten gespeichert:
- Name der angeforderten Datei
- Datum und Uhrzeit der Anforderung
- Fehlerstatus
- Session-ID des anfordernden Rechners
- Empfänger der personenbezogenen Daten
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen
personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen
Personalverantwortlichen sowie die Interessenvertretungen.
- Speicherdauer
Ihre
personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach
dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere
Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen
erforderlich ist.
- Betroffenenrechte
Sie
haben das Recht:
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre einmal erteilte Einwilligung
jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass
wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte,
für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen,
- gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns
verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen,
- gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung
unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen,
- gemäß Art. 17 DS-GVO beim Vorliegen der dortigen
Voraussetzungen die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen,
- gemäß Art. 18 DS-GVO beim Vorliegen der dortigen
Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen,
- unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO das Recht auf
Datenübertragbarkeit,
- unter den Voraussetzungen des Art. 21 DS-GVO das Recht auf
Widerspruch,
- gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu
beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die
Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder an den
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Baden-Württemberg wenden.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei dem
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
(LfDI) Baden- Württemberg zu. Landesbeauftragter für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg (LfDI BW) Königstraße 10 a 70173
Stuttgart Telefon: +49 711/61 55 41 - 0 Telefax: +49
711/61 55 41 - 15 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die
Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens
erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten
in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei
der Vergabe des Dienstpostens / der Stelle zur Folge haben. Die
rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich
insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die
Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung zu treffen.
Zustimmung zum Online-Bewerbungsverfahren
Bitte bestätigen Sie, dass Sie an diesem
Online-Bewerbungsverfahren freiwillig teilnehmen und mit der
Verwendung der Ergebnisse durch das Regierungspräsidium Tübingen
einverstanden sind.
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