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Bewerberportal des Regierungspräsidiums Freiburg

Herzlich willkommen im Online-Bewerberportal des Regierungspräsidiums Freiburg. Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Tätigkeit in unserem Hause interessieren.

In einfachen Schritten können Sie sich auf den folgenden Seiten bei uns bewerben und uns notwendige Unterlagen zuschicken. Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail zugesandt. Sobald wie möglich werden Sie über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung informiert. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten, die bereits während der Übermittlung zu Ihrem Schutz verschlüsselt werden.


Egal ob Fach- oder Führungskraft: Sie können sich über dieses Bewerbungsportal in wenigen Schritten online bei uns bewerben. So läuft Ihre Online-Bewerbung konkret ab:

  • Für das Ausfüllen Ihrer Online-Bewerbung benötigen Sie ca. 15 Minuten.
  • Ein Zwischenspeichern der Bewerbung ist nicht möglich.
  • Bitte halten Sie deshalb Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bereit, um eine zügige Eingabe zu gewährleisten. Wir benötigen von Ihnen: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. dienstliche Beurteilungen und Arbeitszeugnisse.
  • Sie haben die Möglichkeit Ihrer Bewerbung fünf pdf-Dateien beizufügen. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die maximale Größe einer Datei von 3 MB.
  • Noch fehlende Unterlagen werden wir bei Bedarf nachträglich bei Ihnen anfordern.
  • Die mit einem „*“ gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.
  • Die Änderung Ihrer Angaben ist solange möglich, bis Sie Ihre Bewerbung über den Button „Bewerbung abschicken“ an uns versenden.
  • Am Ende des Bewerbungsverfahrens ist ein Bewerbungsschreiben und Lebenslauf als Anlage beizufügen. Eine standardisierte Wordvorlage für den Lebenslauf finden Sie hier.
  • Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, wenn Ihre Daten erfolgreich an uns übermittelt wurden. Sofern Sie die Eingangsbestätigung nicht erhalten, scheint leider etwas schief gegangen zu sein. Bitte versuchen Sie es zunächst erneut oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Bitte bewerben Sie sich gesondert auf jede Kennziffer. Nur so können wir garantieren, dass Sie in jedes Verfahren miteinbezogen werden.


Jede einzelne Bewerbung ist uns wichtig. Daher wird der Auswahlprozess etwas Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Nachdem wir Ihre Bewerbung gesichtet und geprüft haben, erhalten Sie – sofern uns Ihre Bewerbungsunterlagen überzeugt haben - eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bzw. Videointerview. Oder die Mitteilung, dass Sie nicht dem geforderten Anforderungsprofil entsprechen.

Das Vorstellungsgespräch findet mit Vertretern des Fach- und des Personalbereichs statt. Wir stellen Ihnen Fragen – etwa zu Werdegang und persönlichen Zielen – und informieren Sie über Ihre Aufgaben und Perspektiven bei uns.


Bitte wenden Sie sich an den oder die in der Stellenausschreibung genannte/-n fachliche/-n Ansprechpartner/-in. Darüber hinaus helfen wir Ihnen gerne weiter unter bewerbung@rpf.bwl.de


  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

    Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist für das Verarbeiten von Bewerberdaten

    Regierungspräsidium Freiburg
    79083 Freiburg i. Br.

    Tel.: 0761/208-0
    E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de

  2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

    Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie folgendermaßen:
    E-Mail: Datenschutzbeauftragter@rpf.bwl.de
    www.rp.baden-wuerttemberg.de
    Tel.: 0761/208-1047

  3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

    Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht.
    Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigten-/ Praktikantenverhältnisses sind Art. 88 DS-GVO, § 15 Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit §§ 83 bis 85 Landesbeamtengesetz.

    Wir bedienen uns eines Online-Bewerbungsverfahrens. Wir erheben und verarbeiten zur Abwicklung Ihrer Bewerbung folgende Kategorien personenbezogener Daten:
    • Vorname, Name
    • Staatsangehörigkeit
    • Kommunikationsdaten
    • Geburtsdatum
    • Bewerbungsdaten (wie Schulabschluss, Ausbildung, Studium, beruflicher Werdegang)

    Bei jedem Zugriff auf Inhalte dieses Bewerbungsportals werden zudem folgende Daten gespeichert:
    • Name der angeforderten Datei
    • Datum und Uhrzeit der Anforderung
    • Fehlerstatus
    • Session-ID des anfordernden Rechners

  4. Empfänger der personenbezogenen Daten

    Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen sowie die Interessenvertretungen.

  5. Speicherdauer

    Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

  6. Betroffenenrechte

    Sie haben das Recht:
    • gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen,
    • gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen,
    • gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,
    • gemäß Art. 17 DS-GVO beim Vorliegen der dortigen Voraussetzungen die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,
    • gemäß Art. 18 DS-GVO beim Vorliegen der dortigen Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen,
    • unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO das Recht auf Datenübertragbarkeit,
    • unter den Voraussetzungen des Art. 21 DS-GVO das Recht auf Widerspruch,
    • gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg wenden.

    Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden- Württemberg zu.

    Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Baden-Württemberg (LfDI BW)
    Königstraße 10 a
    70173 Stuttgart
    Telefon: +49 711/61 55 41 - 0
    Telefax: +49 711/61 55 41 - 15
    https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

  7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens / der Stelle zur Folge haben. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.