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Online-Bewerbung bei den Oberlandesgerichten Karlsruhe und Stuttgart

Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg


Herzlich Willkommen auf der gemeinsamen Online-Bewerbungsseite der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart. Wir freuen uns über Ihr Interesse am juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg.

Diese Online-Bewerbung betrifft den Einstellungstermin 01.04.2025. Falls Sie sich für einen späteren Einstellungstermin bewerben wollen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit den nachfolgend genannten Ansprechpartnern.

Bitte lesen Sie sich zunächst das Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg durch.


Mit wenigen Klicks können Sie sich auf diesen Seiten bei uns bewerben und uns Ihre Unterlagen übermitteln.

  • Für das Ausfüllen Ihrer Online-Bewerbung benötigen Sie ca. 15 Minuten.
  • Die mit einem „* “ gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, um Ihre Bewerbung in das Verfahren einbeziehen zu können.
  • Ein Zwischenspeichern der Bewerbung ist nicht möglich.
  • Es besteht die Möglichkeit Ihrer Bewerbung fünf pdf-Dateien beizufügen (maximale Größe einer Datei 3 MB).
  • Im Laufe der Online-Bewerbung müssen Sie die folgenden Unterlagen in Dateiform (pdf-Dokument) hochladen:
    - Lebenslauf (Fließtext oder tabellarisch)
    - Falls einschlägig:
    • für eine besondere Begründung des Ortswunsches erforderliche Unterlagen (z.B. Stellungnahme, erweiterte Meldebescheinigung, Geburtsurkunde eines Kindes, Nachweis über Schwerbehinderung, Heiratsurkunde) oder
    • für die Begründung des Teilzeitreferendariats geeignete Nachweise
  • Ergänzende Unterlagen werden wir bei Bedarf bei Ihnen anfordern.
  • Die Änderung Ihrer Angaben ist solange möglich, bis Sie Ihre Bewerbung über den Button „Bewerbung abschicken“ an uns versenden.
  • Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, wenn Ihre Daten erfolgreich an uns übermittelt wurden. Sofern Sie die Eingangsbestätigung nicht erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss im Original per Post bei uns eingegangen sein müssen:

  • Ihr Führungszeugnis (das Ausstellungsdatum darf für den Dienstantritt zum 1. April nicht vor dem 1. August des Vorjahres und für den Dienstantritt zum 1. Oktober nicht vor dem 1. Februar des gleichen Jahres liegen) und
  • eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.

Bitte übersenden Sie diese Unterlagen bis zum Ablauf der regulären Bewerbungsfrist am 31.05. eines jeden Jahres für den Einstellungstermin am 01.10. und am 30.11. eines jeden Jahres für den Einstellungstermin am 01.04. des jeweiligen Folgejahres an das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das von Ihnen als Erstwunsch angegebene Landgericht liegt. Nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist ist eine Bewerbung nur noch zum Restplatzverfahren möglich (siehe nachfolgend).

Ein Anschreiben als pdf-Dokument, das von Ihnen auszufüllen, auszudrucken, zu unterzeichnen und dann per Post mit den genannten Unterlagen an das zuständige Oberlandesgericht zu übersenden ist. Dieses Anschreiben enthält auch eine Erklärung zu etwaigen Ermittlungsverfahren oder Vorstrafen.

Sollte das Anschreiben mit dem Führungszeugnis und der beglaubigten Kopie Ihres Ausweispapiers nicht rechtzeitig eingehen, können wir Sie nicht im regulären Zulassungsverfahren berücksichtigen. Ihre Bewerbung wird dann in das Restplatzverfahren überführt, in dem die Ortswünsche nur noch sehr eingeschränkt berücksichtigt werden können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den nachfolgend genannten Ansprechpartnern auf, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben.

Darüber hinaus benötigen wir als Examensnachweis entweder das Gesamtzeugnis über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung (in beglaubigter Abschrift) oder eine Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung gemäß § 42 Abs. 2 Nr. 1 JAPrO (im Original).

Sie können diesen Examensnachweis bereits mit dem Anschreiben zur Übermittlung Ihres Führungszeugnisses und Ihres Ausweispapiers bei uns einreichen. Der Examensnachweis muss jedoch nicht zwingend bereits bei Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, weil er in vielen Fällen noch nicht vorliegt. Wenn Sie sich bewerben, erhalten Sie nach Ende der Bewerbungsfrist eine gesonderte E-Mail mit weiteren Informationen zur Noten- und Zeugnisvorlagefrist, die voraussichtlich in der ersten Woche im August (Einstellungstermin 01.10.) oder im Februar (Einstellungstermin 01.04.) enden wird.


Oberlandesgericht Karlsruhe:
Frau Franz (0721/926-2862) silvana.franz@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de
Frau Sorg (0721/926-3488) sorg@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de

Oberlandesgericht Stuttgart:
Frau Renk (0711/212-3200) referendariat@olgstuttqart.justiz.bwl.de
Frau Steinhart (0711/212-3202) referendariat@olgstuttqart.justiz.bwl.de


Erklärung zum Datenschutz:

Wir weisen darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten für das Bewerbungsverfahren gespeichert werden. Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens werden die Daten gelöscht, wenn Sie nicht für eine Einstellung benötigt werden. Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vertraulich behandelt. Bei der elektronischen Übermittlung Ihrer Daten werden diese zu Ihrem Schutz zugriffsicher verschlüsselt.