Bitte beachten Sie, dass die folgenden Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss im Original per Post bei uns eingegangen sein müssen:
- Ihr Führungszeugnis (das Ausstellungsdatum darf für den Dienstantritt zum 1. April nicht vor dem 1. August des Vorjahres und für den Dienstantritt zum 1. Oktober nicht vor dem 1. Februar des gleichen Jahres liegen) und
- eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.
Bitte übersenden Sie diese Unterlagen bis zum Ablauf der regulären Bewerbungsfrist am 31.05. eines jeden Jahres für den Einstellungstermin am 01.10. und am 30.11. eines jeden Jahres
für den Einstellungstermin am 01.04. des jeweiligen Folgejahres an das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das von Ihnen als Erstwunsch angegebene Landgericht liegt. Nach Ablauf der
regulären Bewerbungsfrist ist eine Bewerbung nur noch zum Restplatzverfahren möglich (siehe nachfolgend).
Ein Anschreiben als pdf-Dokument, das von Ihnen auszufüllen, auszudrucken, zu unterzeichnen und dann per Post mit den genannten Unterlagen an das zuständige Oberlandesgericht zu übersenden ist. Dieses Anschreiben enthält auch eine Erklärung zu etwaigen Ermittlungsverfahren oder Vorstrafen.
Sollte das Anschreiben mit dem Führungszeugnis und der beglaubigten Kopie Ihres Ausweispapiers nicht rechtzeitig eingehen, können wir Sie nicht im regulären Zulassungsverfahren berücksichtigen.
Ihre Bewerbung wird dann in das Restplatzverfahren überführt, in dem die Ortswünsche nur noch sehr eingeschränkt berücksichtigt werden können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den nachfolgend genannten Ansprechpartnern auf,
wenn Sie hierzu weitere Fragen haben.
Darüber hinaus benötigen wir als Examensnachweis entweder das Gesamtzeugnis über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung (in beglaubigter Abschrift) oder eine Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung
gemäß § 42 Abs. 2 Nr. 1 JAPrO (im Original).
Sie können diesen Examensnachweis bereits mit dem Anschreiben zur Übermittlung Ihres Führungszeugnisses und Ihres Ausweispapiers bei uns einreichen.
Der Examensnachweis muss jedoch nicht zwingend bereits bei Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden, weil er in vielen Fällen noch nicht vorliegt. Wenn Sie sich bewerben,
erhalten Sie nach Ende der Bewerbungsfrist eine gesonderte E-Mail mit weiteren Informationen zur Noten- und Zeugnisvorlagefrist, die voraussichtlich in der ersten Woche im August
(Einstellungstermin 01.10.) oder im Februar (Einstellungstermin 01.04.) enden wird.