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Bewerberportal des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg

Schön, dass Sie sich für eine Tätigkeit beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg interessieren.

Sie fühlen sich von den spannenden Tätigkeitsfeldern eines Inlandsnachrichtendienstes herausgefordert? Die Möglichkeit, einen Beitrag zur inneren Sicherheit des Landes Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland zu leisten, reizt Sie? Das Landesamt für Verfassungsschutz bietet Ihnen eine sinnstiftende, verantwortungsvolle sowie krisensichere Tätigkeit zum Schutz unserer Demokratie. Werden auch Sie ein Teil der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland! Für weitere Informationen informieren Sie sich gerne auf unserer Homepage sowie in unserem eingestellten FAQ.

Ihr Weg zu uns ist im Folgenden beschrieben.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Ihr Team vom Personalreferat des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg


Egal ob Fach- oder Führungskraft: Sie können sich über dieses Bewerbungsportal in wenigen Schritten online bei uns bewerben. So läuft Ihre Online-Bewerbung konkret ab:

  • Für das Ausfüllen Ihrer Online-Bewerbung benötigen Sie ca. 15 Minuten.
  • Ein Zwischenspeichern der Bewerbung ist nicht möglich.
  • Bitte halten Sie deshalb Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bereit, um eine zügige Eingabe zu gewährleisten. Wir benötigen von Ihnen: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. dienstliche Beurteilungen und Arbeitszeugnisse.
  • Sie haben die Möglichkeit Ihrer Bewerbung fünf pdf-Dateien beizufügen. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die maximale Größe einer Datei von 3 MB.
  • Noch fehlende Unterlagen werden wir bei Bedarf nachträglich bei Ihnen anfordern.
  • Die mit einem „*“ gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.
  • Die Änderung Ihrer Angaben ist solange möglich, bis Sie Ihre Bewerbung über den Button „Bewerbung abschicken“ an uns versenden.
  • Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, wenn Ihre Daten erfolgreich an uns übermittelt wurden. Sofern Sie die Eingangsbestätigung nicht erhalten, scheint leider etwas schief gegangen zu sein. Bitte versuchen Sie es zunächst erneut oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Sofern Sie sich für mehrere zu besetzenden Stellen interessieren, bewerben Sie sich bitte auf jede Kennziffer einzeln. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Bewerbung in jedem Fall auch gesichtet wird. Gerne können Sie sich in Ihrem Anschreiben auf alle Kennziffern beziehen.


Jede einzelne Bewerbung ist uns wichtig. Unser Anspruch ist ein rechtssicherer und transparenter Auswahlprozess. Daher wird dieser etwas Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Nachdem wir Ihre Bewerbung gesichtet und geprüft haben, erhalten Sie – sofern uns Ihre Bewerbungsunterlagen überzeugt haben und Sie die formellen Voraussetzungen erfüllen - eine Einladung zum Auswahlgespräch bzw. Auswahltest. Sofern Sie nicht für die Stellenbesetzung in Frage kommen erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine Mitteilung von uns.

Das Auswahlgespräch findet mit Vertretern des Fach- und des Personalbereichs sowie den Interessensvertretungen des Landesamtes für Verfassungsschutz statt. Es erwartet Sie ein strukturiertes Interview mit der Gelegenheit, Fragen zu Ihrem Werdegang sowie Ihren persönlichen und fachlichen Kompetenzen zu beantworten.


Bei Fragen dürfen Sie sich gerne per Mail unter personal@lfvbw.bwl.de an uns wenden.


I. Diese Informationen gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV).
II. Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Taubenheimstr. 85A
70372 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 9544 - 00
Fax: +49 (0)711 9544 - 444
E-Mail: info@lfvbw.bwl.de

III. Behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r:

Unsere*n behördliche*n Datenschutzbeauftragte*n erreichen Sie über unser Kontaktformular oder postalisch über unsere Postanschrift. Bitte kennzeichnen Sie im letzten Fall den Umschlag mit „Datenschutzbeauftragte*r“.

IV. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen (Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO). Für uns ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-, Beschäftigten- oder Praktikantenverhältnisses ist § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 des Landesbeamtengesetzes (die Rechtsgedanken dieser Vorschriften des Landesbeamtengesetztes finden grundsätzlich auch für die Beschäftigten entsprechende Anwendung).

Sofern Ihre Bewerbungsunterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Angaben über Gesundheit, religiöse Überzeugung oder ethnische Herkunft) enthalten, stützen wir die Verarbeitung aufgrund unserer gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber und dem damit verbunden Schutz Ihrer Grundrechte zusätzlich auf Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe b DS-GVO. Darüber hinaus verarbeiten wir die Angaben auch auf Grundlage des Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe h DS-GVO, um die Arbeitsfähigkeit potentieller Arbeitnehmer beurteilen zu können und gegebenenfalls arbeitsmedizinische und Gesundheitsvorsorgemaßnahmen ergreifen zu können.

Im Bewerbungsprozess werden die von Ihnen gegebenen Informationen dazu verwendet, um Ihre Bewerbung voranzubringen und zu prüfen, ob wir Ihnen einen Arbeitsplatz bei uns anbieten können. Ihre Kontaktdaten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme und zur Information über den Fortlauf des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich.

Das Fehlen relevanter personenbezogener Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der freien Stelle zur Folge haben.

Nach Ablehnung Ihrer Bewerbung besteht die Möglichkeit, dass wir Sie in einem der nachfolgenden Auswahlverfahren berücksichtigen. Hierfür ist es erforderlich, Ihre Daten weiterhin zu speichern. Rechtsgrundlage für diese weitere Speicherung ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO. Diese Einwilligung werden wir dann gegebenenfalls gesondert von Ihnen einholen.

V. Empfänger der personenbezogenen Daten

Das Online-Bewerberportal wird vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) als Auftragsverarbeiter des LfV betrieben. Im Rahmen der Online-Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten daher an das LBV übermittelt.

Ansonsten werden Ihre Daten nicht weitergegeben und nur durch die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen sowie die Personalvertretungen unseres Hauses verarbeitet.

VI. Dauer der Speicherung

Für den Fall, dass es im Anschluss an das Bewerbungsverfahren zu einem Beschäftigungsverhältnis oder sonstigen Dienstverhältnis kommt, werden Ihre Daten zunächst weiterhin gespeichert, um sie später in die Personalakte zu überführen.

Im Falle einer Ablehnung werden Ihre personenbezogenen Daten vier Monate nach dem Zugang der Ablehnung gelöscht, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Beim LBV erfolgt eine Löschung Ihrer Daten spätestens 4 Wochen nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist.

Sofern Sie die Berücksichtigung in einem der nachfolgenden Auswahlverfahren wünschen, werden Ihre Bewerbungsunterlagen für ein Jahr weiter aufbewahrt und für den Fall der Ablehnung – wie im Falle der Erstbewerbung beschrieben – vier Monaten nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

VII. Ihre Rechte

Ihnen steht das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Haben Sie in die weitere Speicherung Ihrer Daten zum Zwecke der Berücksichtigung in einem nachfolgenden Auswahlverfahren eingewilligt, so haben Sie außerdem das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

Ferner steht Ihnen ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) zu.